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Wir beraten. Erfolgreich.
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Schwerpunkte

Wir beraten unsere Mandanten seit vielen Jahren erfolgreich vor allem in folgenden Rechtsgebieten:

Stiftungsrecht
  • Gründung und Verwaltung von Stiftungen
  • Stiftungskonzepte
  • Zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Grundlagen
  • Stiftungssteuerrecht
  • Stiftungscontrolling
Erbbaurecht
  • Vergabe und Veräußerung von Erbbaurechten
  • Entwicklungen und Anpassung von Erbbaurechtsverträgen
  • Kooperationsmodelle
  • Patronatserklärungen
  • Vorkaufsrechte
  • Zustimmungsvorbehalte
Kartellrecht
  • Allgemeines Kartellrecht (Kartellverbote, Kooperationen)
  • Missbrauchsverfahren
  • Lizenz-, Entwicklungs- und Vertriebsverträge
  • Fusionskontrolle
  • Bußgeldverfahren, Unternehmensgeldbußen
  • Subventionskontrolle (Beihilfeverfahren, Subventionsbeschwerden)
  • Compliance-Beratung
Internationales Schiedswesen
  • Tätigkeit als unabhängiger Schiedsrichter oder Parteivertreter im In- und Ausland
  • Ad-Hoc Schiedsverfahren und institutionelle Schiedsverfahren (ICC, DIS, LCIA und ArbAut)
  • Schiedsgutachterliche Verfahren
Unternehmensstrafrecht
  • Verantwortlichkeit und Haftung von Unternehmen
  • Sanktionsdrohungen
  • Bußgeldverfahren
  • Verteidigung von Unternehmen
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